{"id":274,"date":"2017-11-28T16:12:50","date_gmt":"2017-11-28T16:12:50","guid":{"rendered":"http:\/\/www.psv-unna.de\/wordpress_01\/?page_id=274"},"modified":"2024-04-10T10:40:45","modified_gmt":"2024-04-10T10:40:45","slug":"satzung-des-polizeisportverein-unna-e-v","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.psv-unna.de\/?page_id=274","title":{"rendered":"Satzung des Polizeisportverein Unna e.V."},"content":{"rendered":"<h1>Satzung des Polizeisportverein Unna e.V.<\/h1>\n<h2>\u00a7 1 Name, Sitz und Zweck<\/h2>\n<ol>\n<li>Der am 27. Juni 1983 gegr\u00fcndete Verein f\u00fchrt den Namen Polizeisportverein Unna e.V. Er hat seinen Sitz in Unna und ist beim Amtsgericht in Unna eingetragen.<\/li>\n<li>Der PSV verfolgt ausschlie\u00dflich unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. Zweck des PSV Unna ist die F\u00f6rderung und Pflege des Sports, der sportlichen Jugendhilfe, sowie der damit verbundenen traditionellen Brauchtumspflege. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Einrichtung von Sportanlagen sowie die F\u00f6rderung sportlicher \u00dcbungen und Leistungen.<\/li>\n<li>Der PSV Unna ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des PSV Unna d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des PSV Unna. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des PSV Unna fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 2 Erwerb der Mitgliedschaft<\/h2>\n<ol>\n<li>Mitglied des PSV Unna kann jede nat\u00fcrliche Person werden.<\/li>\n<li>Alle Mitglieder des Vereins haben die aus der Satzung, den Ordnungen und der Zweckbestimmung des Vereins sich ergebenden Pflichten zu erf\u00fcllen, die Vereinskameradschaft zu pflegen und das Ansehen des Vereins zu wahren und zu f\u00f6rdern. Ebenso sind alle Ordnungen der Abteilungen f\u00fcr deren Mitglieder verbindlich. Der PSV Unna f\u00fchrt als Mitglieder:\n<ol>\n<li>ordentliche Mitglieder<\/li>\n<li>Kurzzeitmitglieder<\/li>\n<li>passive Mitglieder<\/li>\n<li>Ehrenmitglieder<\/li>\n<\/ol>\n<p>Ordentliche Mitglieder genie\u00dfen alle Rechte, die sich aus der Zweckbestimmung des Vereins ergeben. Die Kurzzeitmitgliedschaft wird durch eine rechtsverbindliche Anmeldung zu einer Ma\u00dfnahme, oder einem Projekt des PSV Unna erworben. Sie haben die sich aus der Ma\u00dfnahme \/dem Projekt ergebenden Rechte. Passive Mitglieder sind Mitglieder, die die Vereinsziele durch finanzielle Beitr\u00e4ge oder auf andere Weise unterst\u00fctzen. Sie nehmen die Sportangebote des Vereins nicht in Anspruch. Sie haben Stimmrecht, sowie aktives und passives Wahlrecht. Ehrenmitglied wird auf Antrag des Vorstandes, wer sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht hat. Die Ernennung erfolgt nach Wahl durch die Delegiertenversammlung.<\/li>\n<li>Wer die ordentliche oder passive Mitgliedschaft erwerben will, hat an den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Bei Minderj\u00e4hrigen ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Aufnahme erfolgt durch den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand, dieser hat die M\u00f6glichkeit, das Aufnahmerecht an die Abteilungen zu delegieren.<\/li>\n<li>Der Vorstand kann die Aufnahme verwehren, wenn es in der Person oder im Verhalten des Bewerbers begr\u00fcndet ist.<\/li>\n<li>N\u00e4heres regelt die Gesch\u00e4ftsordnung.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 3 Beendigung der Mitgliedschaft<\/h2>\n<ol>\n<li>Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Aufl\u00f6sung des Vereins. Die Kurzzeitmitgliedschaft endet zudem sp\u00e4testens mit dem zeitlichen Ablauf der Ma\u00dfnahme bzw. des Projekts.<\/li>\n<li>Die Austrittserkl\u00e4rung ist nur zum Quartalsende m\u00f6glich und sp\u00e4testens 3 Wochen vorher schriftlich \u00fcber die Abteilung an den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand zu richten.<\/li>\n<li>Ein Mitglied kann, nach Gew\u00e4hrung des rechtlichen Geh\u00f6rs, vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden:\n<ol type=\"a\">\n<li>wegen Nichterf\u00fcllung satzungs- oder ordnungsgem\u00e4\u00dfer Verpflichtungen<\/li>\n<li>wegen Nichtzahlung von Beitr\u00e4gen trotz Mahnung<\/li>\n<li>wegen eines schweren Versto\u00dfes gegen die Interessen des Vereins, eines seiner Organe, seiner Abteilungen sowie<\/li>\n<li>wegen grober unsportlicher Handlungen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>In einem minder schweren Fall der unter \u00a7 3 Abs. 3 a) bis d) aufgef\u00fchrten Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnden kann der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand beschlie\u00dfen, die Mitgliedschaft ruhen zu lassen. In diesem Fall muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Beschluss endg\u00fcltig \u00fcber den Ausschluss des Mitgliedes befunden werden.<\/li>\n<li>N\u00e4heres regelt die Gesch\u00e4ftsordnung.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 4 Beitr\u00e4ge und Sonderzahlungen<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegeb\u00fchr sowie weitere Abgaben f\u00fcr den Hauptverein werden von der Delegiertenversammlung beschlossen und in der Finanzordnung aus2 gewiesen. Der Beitrag hat sich in der Mindesth\u00f6he nach den Regelungen des Landessportbundes &#8211; NRW auszurichten.<\/li>\n<li>Die Abteilungen sind im Bedarfsfall berechtigt, zus\u00e4tzlich zum Vereinsbeitrag Sonderzahlungen, wie Aufnahmegeb\u00fchren oder Abteilungsumlagen zu erheben. Die Erhebung dieser Zahlungen bedarf der vorherigen Zustimmung des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes. Sie werden mit den Vereinsbeitr\u00e4gen eingezogen und entsprechend weitergeleitet. Die Abteilungen sind zur Einrichtung eines eigenen Kontos und einer eigenen Buchf\u00fchrung verpflichtet. Die gepr\u00fcften Kassenberichte der Abteilungen sind j\u00e4hrlich dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand bis zum 10. April vorzulegen. Der Vorstand des Hauptvereins ist jederzeit berechtigt, Einblicke in die Finanzunterlagen zu nehmen; ihm sind die Buchungsunterlagen auf Verlangen auszuh\u00e4ndigen.<\/li>\n<li>N\u00e4heres regelt die Finanzordnung.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 5 Stimmrecht und W\u00e4hlbarkeit<\/h2>\n<ol>\n<li>Alle ordentlichen und passiven Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind bei Wahlen des Vereins stimmberechtigt. Als Vorstandsmitglieder des Hauptvereins und der Abteilungen sind ordentliche und passive Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr an w\u00e4hlbar. In Abteilungen mit einem Anteil von mehr als 50% unter 16-j\u00e4hrigen Mitgliedern haben die Erziehungsberechtigten pro Mitglied eine Stimme.<\/li>\n<li>Bei der Wahl des\/der Jugendwartes\/in haben alle Angeh\u00f6rigen der Sportjugend vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Stimmrecht. Als Jugendvertreter\/in k\u00f6nnen ordentliche Mitglieder vom vollendeten 16. Lebensjahr an gew\u00e4hlt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 6 Ma\u00dfregelungen<\/h2>\n<p>Gegen Mitglieder, die gegen die Satzung oder Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane versto\u00dfen, k\u00f6nnen statt eines Ausschlusses nach Gew\u00e4hrung des rechtlichen Geh\u00f6rs vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand folgende Ma\u00dfnahmen in m\u00f6glichst schriftlicher Form verh\u00e4ngt werden:<\/p>\n<ol>\n<li>Verweis<\/li>\n<li>Zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb und den Veranstaltungen des Vereins.<\/li>\n<\/ol>\n<p><span class=\"textabteilungen\">Eine Ma\u00dfregelung ist mit Begr\u00fcndung und Angabe der Rechtsmittel auszusprechen.<\/span><\/p>\n<h2>\u00a7 7 Rechtsbehelf<\/h2>\n<p>Gegen eine Ablehnung der Aufnahme, gegen einen Ausschluss sowie gegen eine Ma\u00dfregelung ist Einspruch zul\u00e4ssig. Dieser ist innerhalb von zwei Wochen &#8211; vom Zugang des Bescheides gerechnet- beim Vorsitzenden einzureichen. \u00dcber den Einspruch entscheidet der Gesamtvorstand endg\u00fcltig.<\/p>\n<h2>\u00a7 8 Vereinsorgane<\/h2>\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ol>\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>die Delegiertenversammlung<\/li>\n<li>der Vorstand\n<ul>\n<li>als gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand oder<\/li>\n<li>als Gesamtvorstand<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Sportjugend<\/li>\n<li>Mitarbeiterkreis<\/li>\n<li>Aussch\u00fcsse<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 9 Delegiertenversammlung<\/h2>\n<ol>\n<li>Oberstes beschlie\u00dfendes Organ des Vereins ist die Delegiertenversammlung.<\/li>\n<li>Eine ordentliche Delegiertenversammlung findet in jedem Kalenderjahr bis zum Ende des 2. Quartals statt.<\/li>\n<li>Die Einberufung der ordentlichen Delegiertenversammlung erfolgt durch den Vorsitzenden in schriftlicher Form \u00fcber die Abteilungsleiter\/innen. Die Abteilungsleiter\/innen stellen sicher, dass den Delegierten die Einberufung und die Tagesordnung zeitgerecht mitgeteilt wird. Sie gew\u00e4hrleisten den Informationsfluss in ihren Abteilungen. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von mindestens vier Wochen liegen<\/li>\n<li>Mit der Einberufung der ordentlichen Delegiertenversammlung ist die Tagesordnung mitzuteilen. Diese soll mindestens folgende Punkte enthalten:\n<ol>\n<li>Feststellung der Beschlussf\u00e4higkeit und evtl. einzelner Stimmberechtigungen<\/li>\n<li>Berichte des Vorstandes und der Abteilungen<\/li>\n<li>Kassenbericht und Bericht der Kassenpr\u00fcfer\/innen<\/li>\n<li>Entlastung des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes<\/li>\n<li>Wahlen (soweit diese erforderlich sind)<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber vorliegende Antr\u00e4ge.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Eine au\u00dferordentliche Delegiertenversammlung ist innerhalb einer Frist von vier Wochen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es\n<ol>\n<li>der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand oder der Gesamtvorstand beschlie\u00dft oder dies<\/li>\n<li>mindestens drei Abteilungen schriftlich beim Vorsitzenden \u00fcber die Gesch\u00e4ftsstelle beantragt haben.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Stimmberechtigt sind die Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes und die Delegierten der Abteilungen. Alle Vereinsmitglieder k\u00f6nnen der Delegiertenversammlung als Zuh\u00f6rer beiwohnen. Auf Antrag kann der\/die Versammlungsleiter\/in einem\/r Nichtstimmberechtigten im Einzelfall das Rederecht erteilen.<\/li>\n<li>Zur Delegiertenversammlung entsenden die Abteilungen f\u00fcr je angefangene 20 Mitglieder einen, insgesamt mindestens jedoch 4 Delegierte. Die Anzahl der Delegierten bemisst sich nach der Zahl der in der Abteilung gemeldeten Vereinsmitglieder, wie sie in der aktuellen Jahresmeldung dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen mitgeteilt wurde. Die Delegierten sind von den Abteilungen zu w\u00e4hlen und vor Beginn der Sitzung namentlich dem\/der Versammlungsleiter\/in zu benennen. Jede\/r anwesende und benannte Delegierte \u00fcbt sein Stimmrecht pers\u00f6nlich aus. Stimmen\u00fcbertragungen sind nicht zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Die Delegiertenversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Anzahl der erschienenen Delegierten beschlussf\u00e4hig.<\/li>\n<li>Die Versammlung wird vom Vorsitzenden, in seiner Abwesenheit von einem seiner Vertreter\/ innen, geleitet. Sind auch diese verhindert, so leitet ein Vorstandsmitglied in der in \u00a7 11 Abs. 1 aufgef\u00fchrten Reihenfolge die Versammlung.<\/li>\n<li>Die Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur mit einer Mehrheit von Zweidritteln der erschienenen Delegierten beschlossen werden.<\/li>\n<li>\u00dcber Antr\u00e4ge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Delegiertenversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Antr\u00e4ge mindestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich beim Vorsitzenden des Vereins eingegangen sind und den Abteilungen mindestens eine Woche vorher zur Kenntnis gebracht wurden. Antr\u00e4ge, die in der Versammlung gestellt werden (Dringlichkeitsantr\u00e4ge) d\u00fcrfen nur behandelt werden, wenn die Delegiertenversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschlie\u00dft, dass sie als Tagesordnungspunkte aufgenommen werden. Ein Dringlichkeitsantrag auf Satzungs\u00e4nderung ist nicht m\u00f6glich.<\/li>\n<li>Auf Antrag eines Stimmberechtigten findet eine geheime Abstimmung statt.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 10 Mitarbeiterkreis<\/h2>\n<ol>\n<li>Zum Mitarbeiterkreis geh\u00f6ren:\n<ol>\n<li>die Mitglieder des Vorstandes<\/li>\n<li>die Abteilungsleiter\/innen<\/li>\n<li>die \u00dcbungsleiter\/innen<\/li>\n<li>die Betreuer\/innen, Platz- und Hauswarte\/innen<\/li>\n<li>Schiedsrichter\/innen und Kampfrichter\/innen<\/li>\n<li>Vertreter des Vereins in Fachgremien des Sports auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Der Mitarbeiterkreis tritt bei Bedarf zusammen. Er wird von dem\/der Vorsitzenden oder einer von diesem\/ dieser damit beauftragten Person geleitet.<\/li>\n<li>Der Mitarbeiterkreis soll gew\u00e4hrleisten, dass alle im Verein t\u00e4tigen Mitarbeiter\/innen \u00fcber alle Geschehnisse im Verein informiert werden. Er hat die Aufgabe, bei allen besonderen Ma\u00dfnahmen und Vorhaben des Vereins beratend mitzuwirken.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a711 Vorstand<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Vorstand arbeitet\n<ol>\n<li>als gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand:<br \/>\nbestehend aus dem\/der<\/p>\n<ul>\n<li>1. Vorsitzenden<\/li>\n<li>2. Vorsitzenden<\/li>\n<li>3. Vorsitzenden<\/li>\n<li>Schatzmeister\/in<\/li>\n<li>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>als Gesamtvorstand<br \/>\nbestehend aus:<\/p>\n<ul>\n<li>dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand<\/li>\n<li>den Abteilungsleiter\/innen<\/li>\n<li>dem\/der Pressewart\/in<\/li>\n<li>dem\/der Jugendwart\/in<\/li>\n<li>dem\/der Sportwart\/in<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der\/die Vorsitzende sowie der\/die 2. und 3. Vorsitzende. Sie vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Jeder\/Jede von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverh\u00e4ltnis zum Verein wird der\/die 2. und 3. Vorsitzende jedoch nur bei Verhinderung des\/der Vorsitzenden t\u00e4tig.<\/li>\n<li>Der\/Die Vorsitzende beruft und leitet die Sitzungen des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes und des Gesamtvorstandes. Der Gesamtvorstand tritt zusammen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder drei seiner Mitglieder es beantragen. Sie sind beschlussf\u00e4hig, wenn die H\u00e4lfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist der Gesamtvorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur n\u00e4chsten Wahl zu berufen.<\/li>\n<li>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand ist neben den satzungsm\u00e4\u00dfig vorgegebenen Aufgaben zus\u00e4tzlich zust\u00e4ndig f\u00fcr Ma\u00dfnahmen, die auf Grund ihrer Dringlichkeit einer schnellen Erledigung bed\u00fcrfen. Er gew\u00e4hrleistet dar\u00fcber hinaus die kontinuierliche Vereinsf\u00fchrung. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben kann er Vereinsmitglieder in den Vorstand berufen. Diese Mitglieder haben kein Stimmrecht.<\/li>\n<li>Zu den Aufgaben des Gesamtvorstandes geh\u00f6ren insbesondere die Durchf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Delegiertenversammlung und die Behandlung von Anregungen des Mitarbeiterkreises.<\/li>\n<li>Die Aufgaben der Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes sowie die Abgrenzung der \u00fcbrigen Vorstandsressorts regelt die Gesch\u00e4ftsordnung.<\/li>\n<\/ol>\n<p><span class=\"textabteilungen\">Die Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes haben das Recht, an allen Sitzungen der Abteilungen und Aussch\u00fcsse beratend teilzunehmen.<\/span><\/p>\n<h2>\u00a7 12 Sportjugend<\/h2>\n<p>Der Sportjugend geh\u00f6ren alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr an. Sie f\u00fchrt und verwaltet sich im Rahmen der Satzung und der Ordnungen selbst. Sie entscheidet \u00fcber die Verwendung der ihr zuflie\u00dfenden Mittel und w\u00e4hlt selbstst\u00e4ndig den\/die Jugendwart\/in. Diese Wahl bedarf der Best\u00e4tigung durch die Delegiertenversammlung des Hauptvereins. N\u00e4heres regelt die Jugendordnung.<\/p>\n<h2>\u00a7 13 Aussch\u00fcsse<\/h2>\n<ol>\n<li>F\u00fcr die Bereiche Finanzen, Verwaltung, Jugendsport, Breiten- und Freizeitsport sowie Wettkampfsport k\u00f6nnen Aussch\u00fcsse gebildet werden. Diese tagen unter dem\/der Schatzmeister\/in bzw. dem\/der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in bzw. den vom Vorstand eingesetzten Personen und setzen sich weiterhin wie folgt zusammen:\n<ol>\n<li>Finanzausschuss\n<ul>\n<li>Kassenwarte\/innen der Abteilungen<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Verwaltungsausschuss\n<ul>\n<li>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/innen der Abteilungen<\/li>\n<li>Schatzmeister\/innen<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Jugendsport\n<ul>\n<li>Jugendwart\/in des Hauptvereins<\/li>\n<li>Jugendwarte\/innen der Abteilungen<\/li>\n<li>Referent\/innen f\u00fcr Breiten- und Freizeitsport<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Breiten- und Freizeitsport\n<ul>\n<li>Leiter\/innen der Abteilungen<\/li>\n<li>Jugendwart\/in<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Wettkampfsport\n<ul>\n<li>Leiter\/innen der Abteilungen, die Wettkampfsport betreiben<\/li>\n<li>Jugendwart\/in<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand kann bei Bedarf auch nur f\u00fcr sonstige Vereinsaufgaben Aussch\u00fcsse bilden, deren Mitglieder er beruft. Den Mitgliedern des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes ist eine Beteiligung bei den Ausschusssitzungen zu gestatten.<\/li>\n<li>Die Sitzungen der Aussch\u00fcsse erfolgen nach Bedarf und werden durch den\/die zust\u00e4ndigen Leiter\/innen einberufen.<\/li>\n<li>Das Ergebnis der Ausschussarbeit wird dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand vorgelegt, der dies umsetzt bzw. einem weiteren Verfahren zuf\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 14 Abteilungen<\/h2>\n<ol>\n<li>Zur Erf\u00fcllung des Vereinszwecks bestehen Abteilungen oder werden im Bedarfsfall durch Beschluss des Gesamtvorstandes gegr\u00fcndet. Die Abteilungen regeln ihre Angelegenheiten im Rahmen der Vereinssatzung und der Ordnungen. Die Abteilungen werden zumindest durch ihre\/n Leiter\/in und eine\/n Kassenwart\/in (Abteilungsvorstand) geleitet. Diese \u00c4mter sind nicht in Personalunion wahrzunehmen.<\/li>\n<li>Der Abteilungsvorstand wird von der Abteilungsversammlung gew\u00e4hlt, ist gegen\u00fcber den Organen des Vereins verantwortlich und auf Verlangen jederzeit dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand zur Berichterstattung verpflichtet<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung einer Abteilung f\u00e4llt ihr Verm\u00f6gen dem Hauptverein zu.<\/li>\n<li>Die Abteilungen geben sich eine eigene Ordnung, die vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand vorab der Zustimmung bedarf. Im Zweifelsfall gelten die Bestimmungen dieser Satzung sowie der Ordnungen des PSV Unna entsprechend.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a715 Protokollf\u00fchrung<\/h2>\n<p>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Delegiertenversammlung, des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes, des Gesamtvorstandes der Aussch\u00fcsse sowie der Jugend- und Abteilungsversammlungen ist jeweils ein Protokoll anzufertigen, das von dem\/der Versammlungsleiter\/ in und Protokollf\u00fchrer\/in zu unterschreiben ist.<\/p>\n<h2>\u00a716 Wahlen (strukturelle \u00c4nderung)<\/h2>\n<ol>\n<li>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand wird durch die Delegiertenversammlung gew\u00e4hlt. Die Wahlperiode betr\u00e4gt vier Jahre. Scheidet ein Mitglied aus, so ist eine Neuwahl durchzuf\u00fchren.<\/li>\n<li>Die Vorst\u00e4nde der Abteilungen werden durch die Mitgliederversammlungen der Abteilungen gew\u00e4hlt. Die Wahlperiode betr\u00e4gt vier Jahre.<\/li>\n<li>Durch die Delegiertenversammlung werden drei Kassenpr\u00fcfer\/innen gew\u00e4hlt. Die Wahlperiode betr\u00e4gt drei Jahre. Dabei ist in jedem Jahr ein Kassenpr\u00fcfer\/ eine Kassenpr\u00fcferin neu zu w\u00e4hlen. Sie d\u00fcrfen nicht einer gemeinsamen Abteilung angeh\u00f6ren.<\/li>\n<li>Die Delegierten werden von den Mitgliederversammlungen der Abteilungen gew\u00e4hlt. Die Wahlperiode betr\u00e4gt ein Jahr. Sie bleiben solange im Amt, bis der\/die Nachfolger\/ in gew\u00e4hlt wird, es sei denn ihr Ausscheiden erfolgt mit sofortiger Wirkung.<\/li>\n<li>Wiederwahl ist, bei Kassenpr\u00fcfern\/Kassenpr\u00fcferinnen mit mindestens einj\u00e4hriger Unterbrechung, zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Es darf keine Person mehr als zwei Funktionen innehaben. Die Kassenpr\u00fcfer\/innen d\u00fcrfen nur ihr Amt aus\u00fcben. Diese Einschr\u00e4nkung gilt nicht f\u00fcr Trainer- bzw. \u00dcbungsleitert\u00e4tigkeiten.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 17 Kassenpr\u00fcfung<\/h2>\n<p>Die Kasse des Vereins sowie die Kassen der Abteilungen werden jedes Jahr durch mindestens zwei gew\u00e4hlte Kassenpr\u00fcfer\/innen gepr\u00fcft. Die Pr\u00fcfung der eignen Abteilung ist ausgeschlossen. Die Kassenpr\u00fcfer\/innen erstatten der Delegiertenversammlung bzw. der Abteilungsversammlung einen Pr\u00fcfungsbericht und beantragen bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer F\u00fchrung der Kassengesch\u00e4fte die Entlastung des\/der Schatzmeisters\/in bzw. der Kassenwarte\/ innen der Abteilungen.<\/p>\n<h2>\u00a7 18 Ordnungen<\/h2>\n<p>Zur Erledigung der Vereinszwecke und zur Durchf\u00fchrung der satzungsgem\u00e4\u00dfen Regelungen kann sich der Verein Ordnungen geben. Diese werden von der Delegiertenversammlung beschlossen. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand kann die Ordnungen vorl\u00e4ufig in Kraft setzen, \u00e4ndern bzw. ganz oder teilweise aufheben. Die Ordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung.<\/p>\n<h2>\u00a7 19 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h2>\n<ol>\n<li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.<\/li>\n<li>Die Einberufung einer solchen Versammlung darf nur erfolgen, wenn es\n<ol>\n<li>der Gesamtvorstand mit einer Mehrheit von Zweidritteln seiner Mitglieder beschlossen hat, oder<\/li>\n<li>von der H\u00e4lfte der Abteilungen des Vereins schriftlich gefordert wurde.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Die Versammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens Zweidrittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Aufl\u00f6sung kann nur mit einer Mehrheit von Zweidritteln der Anwesenden beschlossen werden. Sollte bei der ersten Versammlung weniger als das Mindesterfordernis anwesend sein, so ist fr\u00fchestens nach Ablauf von zwei Wochen eine zweite Versammlung einzuberufen, die dann in jedem Fall beschlussf\u00e4hig ist. Darauf ist in der Einladung hinzuweisen.<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fallen 50% seines Verm\u00f6gens an den Stadtsportbund Unna mit der Zweckbestimmung, dass dieses Verm\u00f6gen unmittelbar und ausschlie\u00dflich zur F\u00f6rderung des Sports verwendet werden darf. Weitere 50% fallen an die Kreis Polizei Beh\u00f6rde Unna mit der Zweckbestimmung, dass dieses Verm\u00f6gen unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Polizeisportverein Unna e.V. \u00a7 1 Name, Sitz und Zweck Der am 27. Juni 1983 gegr\u00fcndete Verein f\u00fchrt den Namen Polizeisportverein Unna e.V. Er hat seinen Sitz in Unna und ist beim Amtsgericht in Unna eingetragen. Der PSV verfolgt ausschlie\u00dflich unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. Zweck des PSV [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-274","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.psv-unna.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/274","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.psv-unna.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.psv-unna.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.psv-unna.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.psv-unna.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=274"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.psv-unna.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/274\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":415,"href":"https:\/\/www.psv-unna.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/274\/revisions\/415"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.psv-unna.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=274"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}